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11. August 2026

EEG 2027 und Netzpaket: Kabinett beschließt Eckpfeiler des Netzanschlusses

Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 die Entwürfe für EEG 2027 und Netzpaket beschlossen. Sie ändern Vergütung, Anschlusspriorität und Redispatch-Risiken für Wind- und Solarprojekte ab 2027.

Am 29. Juli 2026 hat das Kabinett zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht: das EEG 2027 für die Förderung Erneuerbarer Energien und das Netzpaket für den Netzanschluss. Der Bundestag berät ab September; in Kraft treten sollen beide zum 1. Januar 2027. Die Stoßrichtung der Reformen ist klar: den Ausbau der Erneuerbaren so steuern, dass der Netzausbau Schritt hält, und die Systemkosten senken. Für neue Windanlagen an Land gilt ab dem 1. Januar 2027 bundesweit eine Leistungsgrenze von 280 Watt je Quadratmeter Rotorfläche. Eine ausdrückliche Ausnahme für bereits genehmigte oder bezuschlagte Projekte enthält das Netzpaket nicht. Nach Einschätzung des Bundesverbands Windenerbie überschreiten rund 6.000 von 8.000 genehmigten Anlagen diese Grenze. Drei Viertel der durchgeplanten Windprojekte müssen neu bewertet werden. Die Vergütung wird umgestellt: Windparks erhalten weiter Zahlungen, wenn der Marktwert unter der zugesagten Förderung liegt; liegt er darüber, ist ein Teil zurückzuzahlen. Im Küsten- und Mitte-Nord-Raum wird der Förderausgleich für ertragsschwächere Projekte gedeckelt, im Süden steigen die Unterstützungen. Die Ausschreibungsmengen für Windkraft werden in den Jahren 2027 bis 2029 deutlich erhöht. Für neue Windparks wird die Pacht ab 2028 gedeckelt. Für Solaranlagen läuft die feste Einspeisevergütung stufenweise aus. Übergangsweise gibt es maximal 5,2 ct/kWh für höchstens 36 Monate: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW und 2029/2030 unter 7 kW. Ab 2031 entfällt die Zahlung für Neuanlagen. Anlagen unter 100 kW dürfen höchstens 50 Prozent ihrer Leistung direkt einspeisen. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die bisherige Vergütung für 20 Jahre. Redispatch-Vorbehalt: Wo das Netz regelmäßig verstopft ist, können Netzbetreiber neue Anlagen nur noch mit Risiko anschließen. Wird die Anlage später wegen Netzengpässen abgeregelt, muss der Betreiber den Ausfall unter Umständen selbst tragen. Die Regel greift, wenn an der betroffenen Leitung oder am Umspannwerk im Vorjahr mehr als 5 Prozent der möglichen Erzeugung wegen Netzengpässen verloren gingen. First ready, first serve: Künftig erhält das umsetzungsreife Projekt Vorrang beim Anschluss, nicht automatisch der früheste Antrag.

Was das für Netzanschlussprojekte bedeutet

Wind- und Solarprojekte im Verteilnetz müssen die neuen Anschlussbedingungen und das Redispatch-Risiko früh in die Standort- und Wirtschaftlichkeitsprüfung einbeziehen. Eine Netzverträglichkeitsprüfung und eine belastbare Netzanschlussanfrage werden mit dem Netzpaket entscheidender.

Regulatorik auf Ihr Projekt anwenden

Wir ordnen Anforderungen entlang von Standort, Leistungsklasse und Netzebene ein.