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Steuerbarkeit und Fernsteuerbarkeit für den Netzanschluss

Erzeugungsanlagen und Großbatteriespeicher müssen für den Netzbetreiber steuerbar sein. Die Steuerbarkeit wirkt als Brems- und Gaspedal im Verteilnetz und ist Voraussetzung dafür, dass die Anlage netzkonform einspeisen darf (§§ 9 und 10b EEG). Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen greift zusätzlich die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG.

Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen mehr als 800 Verteilnetzbetreibern in Deutschland. Wir übernehmen die Abstimmung an allen Projektschnittstellen: Netzbetreiber, Direktvermarkter, Errichter und Stationsbauer. Dazu gehören Signalliste, Fernwirktechnik, Zertifikats- und Nachweispfad sowie die Abnahme.

Nach der Inbetriebnahme begleiten wir den Betrieb über die Lebensdauer der Anlage, einschließlich Störungsfällen und Klärungen mit Netzbetreiber oder Direktvermarkter.

Steuerbarkeit anfragenab 1.000 EUR zzgl. MwSt.

Was Sie bekommen

Ablauf

  1. Schritt 1

    Anforderungen erheben

    Anschlussrichtlinien, Spannungsebene und Vorgaben des Netzbetreibers zusammenstellen.

  2. Schritt 2

    Technik- und Signalkonzept

    Signalliste, Schnittstellen und Gerätetechnik auf das Projekt zuschneiden.

  3. Schritt 3

    Beschaffung und Koordination

    Fernwirktechnik beschaffen und Errichter, Stationsbauer und Integrator koordinieren.

  4. Schritt 4

    Inbetriebnahme und Abnahme

    Funktionsprüfung mit Netzbetreiber und Direktvermarkter, Dokumentation und Freigabe.

  5. Schritt 5

    Betriebsbegleitung

    Überwachung, Änderungen und Unterstützung im Störungsfall über die Laufzeit.

Steuerbarkeit nach Projektart

Häufige Fragen

Welche Anlagen brauchen Fernsteuerbarkeit?

Erzeugungsanlagen und Großbatteriespeicher im Verteilnetz benötigen eine technische Einrichtung, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung reduzieren und die Ist-Einspeisung abrufen kann. Die Schwellen und die konkrete Ausführung ergeben sich aus EEG und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.

Wie hängt Steuerbarkeit mit § 14a EnWG zusammen?

§ 14a EnWG betrifft die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, etwa Ladepunkte, Wärmepumpen und Speicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Für Erzeugungsanlagen greifen die Steuerungsvorgaben des EEG. Bei Projekten mit Bezug und Einspeisung sind beide Pfade gemeinsam zu planen.

Was gilt für Großbatteriespeicher?

Speicher sind bidirektional und werden für Bezug und Einspeisung bewertet. Die Steuerbarkeit muss beide Richtungen abdecken und zugleich die Zugriffe von Direktvermarkter und Netzbetreiber abbilden.

Wann gehört Steuerbarkeit in den Projektzeitplan?

Mit der Anschlusszusage, spätestens zur Detailplanung der Übergabestation. Signalliste, Gerätetechnik und Lieferzeiten bestimmen den Inbetriebsetzungstermin mit.

Was passiert, wenn die Steuerbarkeit fehlt?

Der Netzbetreiber entscheidet über den Betrieb der Anlage in seinem Netz. Ohne funktionierende Steuerbarkeit verzögert sich die Inbetriebsetzung, und es drohen Kürzungen der Zahlungsansprüche nach EEG.

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Senden Sie Standort, Leistung und Zeitplan. Wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung.