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Netzanschluss-Anfrage für Windparks

Windparks speisen typischerweise in Mittel- oder Hochspannung bis 110 kV ein. Der zuständige Verteilnetzbetreiber weist den Verknüpfungspunkt zu, meist ein Umspannwerk, dessen Restkapazität über die realisierbare Parkgröße entscheidet.

Beim Repowering kommt die Frage hinzu, ob der bestehende Anschluss die höhere Leistung trägt oder eine neue Anfrage mit eigenem Verfahren erforderlich wird.

Worauf es bei Windparks ankommt

Ablauf im Projekt

  1. Schritt 1

    Standort- und Leistungsklärung

    Aufnahme von Leistungsbedarf, Flächen, Zeitplan und Ausbaustufen.

  2. Schritt 2

    Netzbetreiber-Zuordnung

    Ermittlung von Zuständigkeit, Spannungsebene und Anfrageformular.

  3. Schritt 3

    Antragserstellung

    Erstellung aller Unterlagen inklusive Lageplänen und Anlagenbeschreibung.

  4. Schritt 4

    Einreichung & Nachverfolgung

    Einreichung, Beantwortung von Rückfragen, Fristenmonitoring bis zur Zusage.

Häufige Fragen

Kann ich beim Repowering den bestehenden Netzanschluss weiternutzen?

Nur bis zur bisher zugesagten Anschlussleistung. Für jede Leistungserhöhung ist eine neue Netzanschlussanfrage nötig, die netztechnisch wie ein Neuanschluss geprüft wird. Der bestehende Verknüpfungspunkt ist dabei aber ein starkes Argument.

Welche Spannungsebene ist für Windparks üblich?

Kleinere Parks werden in der Mittelspannung nach VDE-AR-N 4110 angeschlossen, größere in der Hochspannung bis 110 kV nach VDE-AR-N 4120 direkt am Umspannwerk.

Was bedeutet der Anschlussvorrang für Erneuerbare?

Erneuerbare-Anlagen sind vorrangig anzuschließen; fehlende Netzkapazität verpflichtet den Netzbetreiber grundsätzlich zum Ausbau. In der Praxis geht es um Zeitpunkt und Zumutbarkeit. Hier lohnt eine fachliche Prüfung des Bescheids.

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