Netzverträglichkeitsprüfung für Windparks
Windparks belasten das Netz anders als PV: Die Einspeisung schwankt über den Tag verteilt, erzeugt Spannungsschwankungen und stellt Anforderungen an Blindleistung und Regelbarkeit.
Wir bereiten die Prüfung mit belastbaren Anlagendaten vor und begleiten die Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber bis zu den Auflagen.
Worauf es bei Windparks ankommt
- Spannungsanhebung und Flicker am Verknüpfungspunkt
- Blindleistungsvorgaben und Q(U)-Regelung der Windenergieanlagen
- Kurzschlussleistung und Schutzkonzept
- Anlagen- und Einheitenzertifikate nach NELEV koordinieren
Ablauf im Projekt
- Schritt 1
Datenaufnahme
Erfassung von Anlagenkonzept, Lastprofilen und Betriebsweise.
- Schritt 2
Vorbewertung
Plausibilisierung von Verknüpfungspunkt, Spannungsebene und Leistung.
- Schritt 3
Prüfung begleiten
Fachliche Abstimmung mit dem Netzbetreiber während der Prüfung.
- Schritt 4
Ergebnis umsetzen
Übersetzung der Auflagen in Anlagenauslegung und Zeitplan.
Häufige Fragen
Welche Nachweise verlangt der Netzbetreiber?
In der Regel Einheitenzertifikate der Anlagen, ein Anlagenzertifikat für den Park sowie Nachweise zu Blindleistungsbereitstellung, Schutzeinstellungen und Regelbarkeit nach VDE-AR-N 4110 beziehungsweise 4120.
Was begrenzt die einspeisbare Leistung meist?
Häufig die zulässige Spannungsanhebung im Strang oder die Kapazität des Umspannwerks. Eine Begrenzung der Einspeiseleistung kann günstiger sein als der Netzausbau.
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