Netzverträglichkeitsprüfung für Solarparks
Bei Solarparks steht die Spannungsanhebung im Mittelpunkt: Einspeisung hebt die Spannung im Strang, gleichzeitig muss die Rückspeisung in die vorgelagerte Netzebene beherrschbar bleiben.
Wir bewerten den geplanten Verknüpfungspunkt und zeigen, welche Blindleistungs- und Regelungsvorgaben zu erwarten sind.
Worauf es bei Solarparks ankommt
- Spannungsanhebung und Betriebsmittelauslastung am Verknüpfungspunkt
- Blindleistungsbereitstellung und Q(U)-Regelung
- Rückspeisung in die vorgelagerte Netzebene
- Bewertung von Einspeisebegrenzung als Alternative zum Netzausbau
Ablauf im Projekt
- Schritt 1
Datenaufnahme
Erfassung von Anlagenkonzept, Lastprofilen und Betriebsweise.
- Schritt 2
Vorbewertung
Plausibilisierung von Verknüpfungspunkt, Spannungsebene und Leistung.
- Schritt 3
Prüfung begleiten
Fachliche Abstimmung mit dem Netzbetreiber während der Prüfung.
- Schritt 4
Ergebnis umsetzen
Übersetzung der Auflagen in Anlagenauslegung und Zeitplan.
Häufige Fragen
Was begrenzt die einspeisbare Leistung meist?
Häufig die zulässige Spannungsanhebung im Mittelspannungsnetz oder die Kapazität des Umspannwerks, seltener der Kabelquerschnitt selbst.
Was bedeuten Blindleistungsvorgaben für die Auslegung?
Die Wechselrichter müssen Blindleistung bereitstellen können, was die nutzbare Wirkleistung begrenzt und bei der Dimensionierung berücksichtigt werden muss.
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