Steuerbarkeit für Windparks und Repowering
Windparks speisen in Mittel- oder Hochspannung bis 110 kV ein. Der Netzbetreiber gibt Sollwerte am Verknüpfungspunkt vor, die der Parkregler auf die Anlagen verteilt.
Beim Repowering ist zu klären, welche Teile der bestehenden Fernwirk- und Reglertechnik weiter nutzbar sind und welche Nachweise für die höhere Leistung neu zu führen sind.
Worauf es bei Windparks ankommt
- Sollwertvorgaben am Verknüpfungspunkt und Parkregler abstimmen
- Fernwirktechnik in der Übergabestation planen und in Betrieb nehmen
- Repowering: Weiternutzung bestehender Technik prüfen
- Nachweise und Abnahme für die Inbetriebsetzung
Ablauf im Projekt
- Schritt 1
Anforderungen erheben
Anschlussrichtlinien, Spannungsebene und Vorgaben des Netzbetreibers zusammenstellen.
- Schritt 2
Technik- und Signalkonzept
Signalliste, Schnittstellen und Gerätetechnik auf das Projekt zuschneiden.
- Schritt 3
Beschaffung und Koordination
Fernwirktechnik beschaffen und Errichter, Stationsbauer und Integrator koordinieren.
- Schritt 4
Inbetriebnahme und Abnahme
Funktionsprüfung mit Netzbetreiber und Direktvermarkter, Dokumentation und Freigabe.
- Schritt 5
Betriebsbegleitung
Überwachung, Änderungen und Unterstützung im Störungsfall über die Laufzeit.
Häufige Fragen
Kann bestehende Fernwirktechnik beim Repowering weitergenutzt werden?
Häufig teilweise. Maßgeblich sind die aktuellen technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers und die neue Anschlussleistung.
Wer verteilt die Sollwerte auf die einzelnen Anlagen?
Der Parkregler. Er setzt die Vorgabe am Verknüpfungspunkt in Sollwerte für die Windenergieanlagen um; die Fernwirktechnik überträgt Vorgaben und Rückmeldungen.
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