Steuerbarkeit für Großbatteriespeicher
Großbatteriespeicher arbeiten bidirektional. Die Steuerbarkeit muss Bezug und Einspeisung abdecken und die Vorgaben des Netzbetreibers gegenüber der Vermarktungssteuerung durchsetzen.
Wir bringen Speichersteuerung, Fernwirktechnik und Vermarktungsschnittstelle in eine Reihenfolge, die der Netzbetreiber abnimmt, und begleiten den Betrieb danach weiter.
Worauf es bei Batteriespeicher ankommt
- Bezug und Einspeisung gemeinsam steuerbar auslegen
- Vorrang der Netzbetreibervorgaben gegenüber der Vermarktungssteuerung
- Schnittstellen zwischen Speichersteuerung, Fernwirktechnik und Direktvermarkter
- Funktionsprüfung und Abnahme mit dem Verteilnetzbetreiber
Ablauf im Projekt
- Schritt 1
Anforderungen erheben
Anschlussrichtlinien, Spannungsebene und Vorgaben des Netzbetreibers zusammenstellen.
- Schritt 2
Technik- und Signalkonzept
Signalliste, Schnittstellen und Gerätetechnik auf das Projekt zuschneiden.
- Schritt 3
Beschaffung und Koordination
Fernwirktechnik beschaffen und Errichter, Stationsbauer und Integrator koordinieren.
- Schritt 4
Inbetriebnahme und Abnahme
Funktionsprüfung mit Netzbetreiber und Direktvermarkter, Dokumentation und Freigabe.
- Schritt 5
Betriebsbegleitung
Überwachung, Änderungen und Unterstützung im Störungsfall über die Laufzeit.
Häufige Fragen
Genügt die Steuerung des Speicherherstellers?
Die Herstellersteuerung regelt den Speicherbetrieb. Für den Netzbetreiber ist zusätzlich eine definierte Fernwirkschnittstelle nachzuweisen, die seine Vorgaben umsetzt.
Wie wirkt sich die Steuerbarkeit auf die Vermarktung aus?
Die Vermarktung arbeitet innerhalb der netzseitigen Grenzen. Eine sauber ausgelegte Steuerung hält die Handelsfähigkeit in allen übrigen Zeiten erhalten.
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