Steuerbarkeit für Ladeparks und Ladeinfrastruktur
Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung fallen unter die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf die Leistung im Bedarfsfall vorübergehend reduzieren; im Gegenzug bleibt der Anschluss auch bei knapper Netzkapazität zeitnah möglich.
Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Einzelsteuerung je Ladepunkt und Steuerung am Netzanschlusspunkt, weil sie die auslegungsrelevante Leistung im Anschlussbegehren verändert. Wir legen die Steuerung so aus, dass sie mit Ihrem Lastmanagement zusammenspielt.
Worauf es bei Ladeparks ankommt
- Steuerung am Netzanschlusspunkt als Alternative zur Einzelsteuerung je Ladepunkt prüfen
- Zusammenspiel von netzorientierter Steuerung und eigenem Lastmanagement
- Technische Umsetzung mit Steuerbox und Zählerplatzkonzept
- Abstimmung der Steuerbarkeit mit Anschlussleistung und Ausbaustufen
Ablauf im Projekt
- Schritt 1
Anforderungen erheben
Anschlussrichtlinien, Spannungsebene und Vorgaben des Netzbetreibers zusammenstellen.
- Schritt 2
Technik- und Signalkonzept
Signalliste, Schnittstellen und Gerätetechnik auf das Projekt zuschneiden.
- Schritt 3
Beschaffung und Koordination
Fernwirktechnik beschaffen und Errichter, Stationsbauer und Integrator koordinieren.
- Schritt 4
Inbetriebnahme und Abnahme
Funktionsprüfung mit Netzbetreiber und Direktvermarkter, Dokumentation und Freigabe.
- Schritt 5
Betriebsbegleitung
Überwachung, Änderungen und Unterstützung im Störungsfall über die Laufzeit.
Häufige Fragen
Reduziert die Steuerbarkeit die nutzbare Ladeleistung dauerhaft?
Die Reduzierung greift nur in Netzengpasssituationen und ist zeitlich begrenzt. Mit einem Lastmanagement lässt sich die verbleibende Leistung auf die Ladepunkte verteilen.
Wer stellt die Steuerungstechnik bereit?
Die Anforderungen legt der Verteilnetzbetreiber fest. Wir klären die Vorgaben, wählen die passende Technik und koordinieren Einbau und Abnahme.
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Wir prüfen Ihre Anschlussperspektive und benennen die nächsten Schritte.