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Förmliche Bauvoranfrage für Ladeparks

Ladeparks entstehen häufig auf Bestandsflächen wie Tankstellen, Parkplätzen und Gewerbehöfen. Ob Ladepunkte, Überdachung und Trafostation dort zulässig sind, ist selten eindeutig.

Die förmliche Bauvoranfrage klärt das verbindlich und liefert zugleich einen Baustein im Rahmen des Reifegrad-Nachweises, bevor Pachtvertrag und Netzanschluss finalisiert werden.

Worauf es bei Ladeparks ankommt

Ablauf im Projekt

  1. Schritt 1

    Standortprüfung

    Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Schutzgebiete und Abstandsregeln.

  2. Schritt 2

    Fragenkatalog

    Festlegung der rechtlich zu klärenden Einzelfragen.

  3. Schritt 3

    Einreichung

    Erstellung und Einreichung der förmlichen Bauvoranfrage inklusive Planunterlagen.

  4. Schritt 4

    Begleitung

    Rückfragen, Nachforderungen und Bewertung des Bauvorbescheids.

Häufige Fragen

Sind Ladesäulen immer genehmigungsfrei?

Die Ladesäule selbst ist es in vielen Bundesländern, die zugehörige Trafostation, Überdachung oder Nutzungsänderung der Fläche jedoch häufig nicht.

Was ist bei einer Nutzungsänderung zu beachten?

Wird eine Fläche vom bisherigen Zweck abweichend genutzt, ist das baurechtlich relevant, auch bei unverändertem Gebäudebestand.

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