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14. August 2026

NELEV und KraftNAV: Nachweispflichten für Erzeugungsanlagen und Speicher

Die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung regelt, welche Konformitätsnachweise für den Anschluss von Erzeugungsanlagen und Speichern vorzulegen sind.

Je nach Anschlussebene und Leistung sind Anlagenzertifikate, Einheitenzertifikate oder Komponentennachweise erforderlich. Die KraftNAV regelt den Netzanschluss von Kraftwerken ab 100 MW an das Übertragungsnetz und ist für Verteilnetzprojekte in der Regel nur als Abgrenzung relevant. Fehlende oder zu späte Nachweise sind ein häufiger Grund für verschobene Inbetriebsetzungen.

Was das für Netzanschlussprojekte bedeutet

Der Nachweispfad sollte parallel zur Anschlusszusage geplant werden, nicht erst zur Inbetriebsetzung.

Quelle: Gesetzestext NELEV

Regulatorik auf Ihr Projekt anwenden

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