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14. August 2026

§ 14a EnWG: netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Ladepunkte, Wärmepumpen und Speicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung fallen unter die netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG.

Netzbetreiber dürfen die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Bedarfsfall vorübergehend reduzieren; im Gegenzug darf der Netzanschluss nicht wegen fehlender Kapazität verzögert werden. Für Ladeinfrastruktur ist die Abgrenzung zwischen Einzelsteuerung und Steuerung am Netzanschlusspunkt entscheidend, weil sie die auslegungsrelevante Leistung im Anschlussbegehren verändert.

Was das für Netzanschlussprojekte bedeutet

Wer Steuerbarkeit früh im Anschlussbegehren mitdenkt, verhandelt Anschlussleistung und Zeitplan aus einer besseren Position.

Quelle: Gesetzestext § 14a EnWG

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