Die drei Kostenblöcke
Erstens die Netzanschlusskosten im engeren Sinn: Kabel, Trasse, Übergabestation und Zähltechnik bis zum Verknüpfungspunkt.
Zweitens der Baukostenzuschuss für die anteilige Vorhaltung von Netzkapazität, in der Regel bezogen auf die Bezugsleistung.
Drittens die kundeneigene Anlage: Trafo, Schaltanlage, Schutztechnik und Netzanschlussbegleitung.
Was den Baukostenzuschuss treibt
Maßgeblich ist die beantragte Leistung, nicht die genutzte. Eine bedarfsgerecht beantragte Leistung senkt den Baukostenzuschuss dauerhaft.
Bei Batteriespeichern und Ladeparks ist deshalb die Betriebsführung (Lastmanagement, Leistungsgrenzen) ein direkter Kostenhebel.
Verhandelbare Positionen
Trassenführung, Eigenleistungsanteile beim Tiefbau, Zeitpunkt der Leistungsbereitstellung sowie stufenweiser Ausbau sind in der Praxis regelmäßig verhandelbar.
Der Verknüpfungspunkt selbst wird vom Netzbetreiber zugewiesen, ein abweichender Punkt ist gegen Mehrkosten möglich.