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Baukostenzuschuss für Batteriespeicher

Aktualisiert am 21. September 2026

Der Baukostenzuschuss ist bei Großbatteriespeichern der größte Kostenblock nach der kundenseitigen Anlage. Weil er auf der beantragten und nicht der genutzten Bezugsleistung basiert, lässt er sich durch eine realistische Betriebsführung direkt beeinflussen.

Was der Baukostenzuschuss abdeckt

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist eine Vorhaltevergütung für die anteilige Netzkapazität, die der Netzbetreiber für die Bezugsleistung eines Speichers vorhalten muss. Er wird für die Bezugsleistung erhoben, nicht für die Einspeiseleistung.

Anders als die reinen Anschlusskosten für Kabel, Trasse und Übergabestation ist der BKZ eine laufende oder einmalige Zahlung, die sich aus der beantragten Leistung und dem Berechnungsmodell des Netzbetreibers ergibt.

Das Leistungspreismodell

Die meisten Verteilnetzbetreiber berechnen den BKZ über ein Leistungspreismodell: ein Preis je Kilowatt beantragter Bezugsleistung, oft gestaffelt nach Spannungsebene. Für Batteriespeicher bedeutet das, dass jede beantragte Megawattstunde Bezugsleistung direkt in den jährlichen Aufwand eingeht.

Weil der Netzbetreiber die Vorhalte auf die Maximallast auslegt, zählt die beantragte und nicht die später genutzte Leistung. Eine reduzierte, dokumentierte Bezugsleistung senkt den BKZ dauerhaft, ohne die Betriebsweise wirtschaftlich einzuschränken.

Hebel in der Praxis

Der wirksamste Hebel ist eine an der tatsächlichen Betriebsweise orientierte Bezugsleistungsangabe. Lastmanagement, Co-Location mit PV und vertraglich zusicherbare Leistungsgrenzen senken die beantragte Leistung und damit den BKZ.

Zweitens lohnt sich ein Vergleich der Berechnungsmodelle der in Frage kommenden Netzbetreiber, weil Höhe, Staffelung und Fälligkeit regional unterschiedlich geregelt sind. Diese Bewertung gehört vor den Anschlussvertrag.

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