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Flexible Netzanschlussvereinbarung (FNA)

Aktualisiert am 21. September 2026

Eine flexible Netzanschlussvereinbarung (FNA) erlaubt den Anschluss, ohne dass das Netz auf den Maximalfall ausgebaut werden muss. Statt zu warten, räumt der Projektierer dem Netzbetreiber eine Leistungsbegrenzung in bestimmten Netzsituationen ein und bekommt dafür deutlich früher Kapazität.

Wie die FNA funktioniert

Bei einer FNA vereinbart der Anschlussnehmer mit dem Netzbetreiber, dass die Anschlussleistung in bestimmten Netzsituationen begrenzt werden darf, etwa bei Überlastung oder bei Redispatch-Bedarf. Im Gegenzug wird der Anschluss zugelassen, ohne dass die volle Leistung fest vorgehalten wird.

Die Begrenzung ist vertraglich definiert: Häufigkeit, Dauer und Vorlaufzeit der Abrufe sind geregelt. Ein Redispatchvorbehalt ergänzt die FNA, wenn der Speicher zusätzlich für netzbetriebliche Eingriffe zur Verfügung steht.

Für wen sich eine FNA lohnt

Besonders für Batteriespeicher und steuerbare Verbraucher wie Ladeparks an ausgelasteten Netzknoten ist die FNA ein Weg, anstatt in der Warteschlange zu stehen. Wenn die Flexibilität zur Betriebsweise passt, ist der wirtschaftliche Nachteil gering.

Für Projekte, die auf eine durchgehende Maximallast angewiesen sind, etwa Industrieabnehmer mit konstanter Produktionslast, ist eine FNA weniger geeignet.

Abgrenzung zur festen Zusage

Eine feste Anschlusszusage sichert die volle beantragte Leistung jederzeit. Dafür ist der Netzausbau oder die freie Kapazität Voraussetzung, was die Wartezeiten lang macht.

Die FNA tauscht diese absolute Sicherheit gegen einen früheren Anschluss. Für viele Speicher- und Ladeinfrastrukturprojekte ist das ein wirtschaftlich tragfähiger Kompromiss.

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